Problem
- Woher bekomme ich ein neues Energielabel für mein bisheriges Gerät?
- Schicken Sie mir ein neues Energielabel gültig ab 1.3.2021!
Betrifft
- Waschmaschinen
- Waschtrockner
- Geschirrspüler
- Kühl-Gefrier-Geräte
Lösung
- Ab dem 1.3.2021 gilt eine neue Verordnung für die Energiekennzeichnung u.a. bei folgenden Geräten:
- Waschmaschinen
- Waschtrockner
- Geschirrspüler
- Kühl-Gefrier-Geräte
- Man unterscheidet:
- Für Auslaufgeräte gibt es kein neues Energielabel. Daher dürfen diese mit dem alten Energielabel bis 1. Dezember 2021 verkauft werden.
Für diese Geräte können wir keine neuen Energielabels liefern! - Geräte, die ab November 2020 bis 28.Februar 2021 vom Lieferanten an den Handel geliefert wurden, müssen mit beiden Labels ausgestattet sein. Ab 1.März darf hier nur noch das neue Energielabel gezeigt werden. Der Handel muss umlabeln!
- Geräte, die nach dem 1.März 2021 geliefert werden, dürfen nur mit dem neuen Energielabel gezeigt werden.
- Für Auslaufgeräte gibt es kein neues Energielabel. Daher dürfen diese mit dem alten Energielabel bis 1. Dezember 2021 verkauft werden.